RIBAG Kollektion 2020 DE-CH
192 Herstellergarantie gültig ab 1. 1. 2018 bis Widerruf 1. Allgemeines 1.1. Die RIBAG Licht AG garantiert, zusätz- lich zur gesetzlichen Gewährleistung, gemäss den hier näher bezeichneten Bedingungen während eines Garantie- zeitraums von fünf Jahren ab Liefer datum, dass Produkte, die unter der Marke «RIBAG» hergestellt und vertrieben werden, bei bestimmungs- gemässem Gebrauch frei von Herstel- lungs- und Materialfehlern sind. 2. Garantieschutz 2.1. Gültig für RIBAG-Produkte, die ab dem 1.9.2012 erworben wurden (Kaufbeleg). 2.2. RIBAG garantiert, dass ihre Produkte frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern sind. 2.3. Massgeblich ist hierbei der Stand von Wissenschaft und Technik zum Her- stellungszeitpunkt. Das Produkt muss den Fehler, der den Schaden ver- ursacht hat, bereits zu diesem Zeit- punkt aufgewiesen haben. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden oder aus Produkthaftung bestehen nur nach Massgabe der zwingenden gesetz- lichen Vorschriften. 2.4. Diese Garantie gilt für eine Frist von fünf Jahren ab Erstverkaufsdatum (Kaufbeleg) oder die, falls vorher er- reichte, Nutzlebensdauer von LED’s gemäss unseren Artikelspezifika- tionen. Die Garantiefrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie, insbesondere nicht bei Instandsetzung oder Austausch. Die Garantiefrist beginnt in diesen Fällen auch nicht neu zu laufen. 3. Geltendmachung des Garantie anspruchs Die Rechte aus dieser Garantie kann der Kunde durch schriftliche und den Mangel beschreibende Anzei- ge, innerhalb der Garantielaufzeit, gegenüber RIBAG oder dem Händler, bei dem das Produkt gekauft wurde, geltend machen. Voraussetzung ist überdies, dass der Kunde den Feh- ler innerhalb von 10 Tagen anzeigt, nachdem er ihn erkannt hat bzw. hätte erkennen müssen. Es obliegt dem Kunden zu belegen, dass die Ga- rantie nicht abgelaufen ist (zum Bei- spiel durch Vorlage des Kaufbelegs). RIBAG ist gegebenenfalls berechtigt, den Beginn der Garantielaufzeit nach Massgabe des Herstellungsdatums zu bestimmen. 4. Garantieleistungen 4.1. RIBAG steht es frei, das Produkt zu reparieren, einen Austausch vor- zunehmen oder den Kaufpreis zu erstatten. Bei Reparatur deckt die Garantie die kostenlose Lieferung der notwendigen Ersatzteile. Sofern sich RIBAG per schriftlicher Zusage entscheidet, die Reparatur selbst durchzuführen, so trägt RIBAG die hierdurch entstehenden Kosten für Ersatzteile, Installation und eigene Arbeitskosten sowie etwaige Aus- gaben für den Transport oder die Versendung des Produkts. Der Kunde hat das Produkt zur Erbringung der Garantieleistungen zur Verfügung zu stellen. Beim Austausch wird das alte Produkt kostenfrei durch ein neues Produkt gleicher Art, gleicher Güte und gleichen Typs ersetzt. Sofern das betroffene Produkt zum Zeitpunkt der Anzeige nicht mehr hergestellt wird, ist RIBAG berechtigt, ein ähnliches Produkt zu liefern. Sofern RIBAG eine Erstattung des Kaufpreises wählt und dies schriftlich bestätigt, gibt der Kunde das Produkt zurück und RIBAG erstattet ihm im Gegenzug den bezahlten Kaufpreis. Die an RIBAG zurückgegebenen Komponenten oder Produkte gehen im Garantiefall in das Eigentum von RIBAG über. 4.2. Alle im Zusammenhang mit der Garantieleistung anfallenden Neben- kosten (z.B. für die De- und Neumon- tage, den Versand des fehlerhaften Produkts, Entsorgung, Fahr- und Weg- zeiten, Montagehilfevorrichtungen) gehen zu Lasten des Kunden. Andere Kosten, welche z.B. durch den Ausfall der Installation verursacht werden oder sonstige Schäden sowie Folge- schäden sind von dieser Garantie nicht erfasst. 5. Voraussetzungen und Ausschlüsse 5.1. Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Garantie ist eine fachgerechte Installation und Wartung gemäss Montageanleitung und den anerkann- ten Regeln der Technik sowie den von RIBAG vorgegebenen Produkt- und Anwendungsspezifikationen. Montageanleitungen, Gebrauchs- und Pflegehinweise sind jedem Produkt beigefügt und stehen unter www.ribag.com zur Verfügung. 5.2. Der Garantieanspruch erstreckt sich nicht auf: • Verschleissteile, wie z.B. Verfärben oder Verspröden von Kunststofftei- len, durch Verschleiss; • zerbrechliche Teile, wie beispiels weise Leuchtenabdeckungen, Leuchtmittel, durch Bruch; • Verbrauchsmaterial, wie z.B. Leucht- mittel, durch Verbrauch; • Komponenten und Produkte,die RIBAG als Handelswaren vertreibt, (z.B. Notlichteinheiten, Leuchten anderer Hersteller); • geringfügige Abweichungen der RIBAG-Produkte von der Soll-Be- schaffenheit, die auf den Ge- brauchswert des Produkts keinen Einfluss haben; • Betriebs- und Bedienungsfehler, Schäden durch aggressive Umge- bungseinflüsse, Chemikalien, Reini- gungsmittel; • Mängel am Produkt, die durch In- stallation, Transport und Probebe- trieb der Produkte, die nicht von Mit- arbeitern der RIBAG vorgenommen wurden, verursacht wurden sowie Schäden, die durch das mangelhafte RIBAG-Produkt entstanden sind; • Ausfälle von LED-Bauteilen oder elektronischen Betriebsgeräten, die innerhalb der Nennausfallrate von 0,2% pro 1000 Betriebsstunden liegen, sofern in den Produkt- und Anwendungsspezifikationen (Daten- blatt) nicht anders definiert; • Ausfall von bis zu 1 LED pro Leuchte, welche deren Funktion dadurch nicht beeinträchtigt; • die Farbtoleranz von LED’s. Der Lichtstrom und die Leistung unter- liegen bei LED’s einer Toleranz von +/–10%; • Lichtstromrückgänge von LED- Produkten von weniger als 0,6% pro 1000 Betriebsstunden; • Abweichungen in den Lichteigen- schaften von LED-Produkten bei Nachlieferungen gegenüber den Ursprungsprodukten aufgrund nutzungsbedingter Veränderung und technischen Fortschritts; • Einstellungen bzw. Parametrierun- gen an Anlagen, die sich aufgrund von Verschleiss, Ermüdung oder Verschmutzung verändern; • Produktfehler, welche auf Software- fehler, Bugs, Viren oder Ähnliches zurückzuführen sind; • von Zeit zu Zeit notwendige Dienst- leistungen wie neuerliche Inbetrieb- nahme, Software Updates etc. 5.3. Die Gültigkeit der Garantie endet bei: • Nichteinhalten der ausgehändigten oder unter www.ribag.ch zur Ver- fügung stehenden Montage-, Pflege- und Gebrauchsanleitung; • Überschreiten der Grenzwerte für Temperaturen und Spannungen;
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