RIBAG Kollektion 2020 DE-CH
196 ein nationales Eigentumsvorbehalts- register oder ein ähnliches nationa- les Register am Geschäftssitz des Käufers vorzunehmen. Der Käufer erklärt hiermit sein Ein- verständnis zur Eintragung des Eigentumsvorbehaltes an seinem Geschäftssitz. Ebenso verpflichtet sich der Käufer, im Falle von Zwangs- vollstreckungsmassnahmen den bestehenden Eigentumsvorbehalt der RIBAG Licht AG gegenüber Dritten unverzüglich anzuzeigen. 11.2. Die gelieferten Produkte sind durch den Käufer bis zu diesem Zeitpunkt in einem wiederverkaufsfähigen Zustand aufzubewahren. Der Käufer hat RIBAG Licht AG von Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangs- vollstreckungsmassnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen der Produkte unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat für alle Schäden und Kosten aufzukommen, die durch einen Verstoss gegen diese Verpflichtungen sowie durch nicht vorgenommene, erforderliche Inter- ventionen entstehen. 12. Haftung 12.1. Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestim- mungen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus uner- laubter Handlung, sind – soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln seitens der RIBAG Licht AG vorliegt – ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden (Mangelfolgeschäden) ist – gleich aus welchem Rechts- grund und vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen – aus- geschlossen. Die Haftung für eine allfällige Ver- letzung von Schutzrechten Dritter ist – soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln seitens der RIBAG Licht AG vorliegt – aus- geschlossen. 12.2. RIBAG Licht AG aktualisiert sämt- liche dargestellten Produktinfor- mationen fortlaufend. Der Anspruch ist, alle angebotenen Produkte und Dienstleistungen für den Käufer klar und aktuell zu führen. Für Druck- fehler, Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Produktinformationen übernimmt die RIBAG Licht AG keine Haftung. Deshalb sind alle Angaben ohne Gewähr und nicht als Zusiche- rung zu verstehen. 12.3. Ausserdem behält sich RIBAG Licht AG das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitge- stellten Internetseiten jederzeit, ohne Mitteilung vorzunehmen, be- ziehungsweise Inhalte oder Produkt beschreibungen und Preise zu aktualisieren. 12.4. Beleuchtungssysteme sind regel- mässig zu warten (Wartungsplan), um Anspruch auf Gewährleistung zu haben. Die spezifischen War- tungsanforderungen ergeben sich gemäss dem Beleuchtungssystem, der Leuchte, der Lichtquelle und der verwendeten Betriebsgeräte. Bei Nichteinhaltung allfälliger Be- dingungen für Montage, Inbetrieb- nahme und Benutzung (wie z.B. in Bedienungsanleitungen enthaltene Wartungspläne udgl.) oder bei Miss- achtung von gesetzlichen oder be- hördlichen Auflagen/Vorschriften für die Montage, Inbetriebnahme und Benutzung ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen. 13. Nebenabreden 13.1. Andere Vereinbarungen als diese Lieferbedingungen sowie Nebenab- reden gelten nur, wenn diese schrift- lich vereinbart worden sind. 14. Erfüllungsort und Gerichtsstand 14.1. Ausschliesslicher Erfüllungsort für den Käufer und für die RIBAG Licht AG ist Safenwil (Schweiz) und zwar auch dann, wenn in den Liefe- rungen franko-, CIF-, FOB-ähnliche Klauseln vereinbart sind. 14.2. Gerichtsstand ist Safenwil (Schweiz). Die RIBAG Licht AG behält es sich vor, den Käufer nach ihrer Wahl auch an dessen Geschäftssitz oder an einem anderen zuständigen Gericht zu belangen. 15. Anwendbares Recht 15.1. Die Rechtsbeziehungen zwischen der RIBAG Licht AG und dem Käufer für alle Rechtsfragen unterstehen aus- schliesslich dem schweizerischem Recht, insbesondere dem Obliga- tionenrecht (OR) und hier speziell dem Kaufrecht (Art.184 ff. OR). Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG; «Wiener Kauf- rechtsabkommen») ist ausdrücklich ausgeschlossen. 15.2. Soweit die vorliegenden AGB keine speziellen Regelungen enthalten und nicht schriftlich von diesen AGB abweichende Vertragsbestimmungen unter den Parteien vereinbart worden sind, gelten auch – soweit zulässig – ausschliesslich die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutz- rechts. Sollten einzelne Bestimmun- gen unwirksam sein oder werden, so sind die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. 15.3. Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt. Diese Lieferbedingungen gehen, wenn sie in Widerspruch mit Submissionsbe- stimmungen stehen, diesen vor. 16. Immaterialgüterrechte 16.1. RIBAG Licht AG behält sich für jedes Design, Texte und Grafiken alle Rech- te vor, insbesondere alle Eigentums- und Urheberrechte. Die Verwendung von Bild-, Plan- und Informationsma- terial ist ohne Einwilligung von RIBAG Licht AG nicht gestattet. Alle Bilder stehen im Alleineigentum der RIBAG Licht AG. 16.2. Wird eine Ware von RIBAG Licht AG auf Grund von Konstruktionsanga- ben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Käu- fers angefertigt, hat der Käufer die RIBAG Licht AG bei allfälliger Verlet- zung von Schutzrechten schad- und klaglos zu halten und auf Wunsch der RIBAG Licht AG in entsprechenden Verfahren als Partei oder Intervenient auf eigene Kosten beizutreten und den Prozess zu Gunsten der RIBAG Licht AG zu führen. 16.3. Angebots- und Projektunterlagen sowie Ausführungsunterlagen wie z.B. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben eben- so wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dgl. stets geistiges Eigentum der RIBAG Licht AG und unterliegen den einschlägigen ge- setzlichen Bestimmungen hinsicht- lich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb usw. Die Unterlagen können von der RIBAG Licht AG jeder- zeit zurückgefordert werden und sind ihr vom Käufer unaufgefordert zu- rückzustellen, wenn eine Bestellung anderweitig erteilt wurde.
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