RIBAG Kollektion 2020 DE-INT

195 bspw. alle Fälle höherer Gewalt, ein- treten, welche die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist behindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände; dazu zählen insbesondere bewaffnete Auseinandersetzungen, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschä- den, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten auf Seite des Verkäu- fers. 6.6. Behördliche und etwa für die Ausfüh- rung von Anlagen erforderliche Ge- nehmigungen Dritter sind vom Käufer zu erwirken. 7. Gefahrenübergang und Erfüllungsort 7.1. Erfüllungsort für die Lieferung von Waren ist immer das Werk bzw. Lager der RIBAG Licht AG. Nutzung und Gefahr gehen mit der Aussonderung oder dem Abgang der Lieferung ab Werk bzw. ab Lager auf den Käufer über, unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung (wie z.B. franko, CIF, u.ä.). Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung im Rahmen einer Montage erfolgt oder wenn der Transport durch die RIBAG Licht AG durchgeführt oder organi- siert wird. 7.2. Im Falle von Abgängen und Beschä- digungen während des Transportes obliegt die Reklamation gegenüber dem Beförderer dem Käufer, dem empfohlen wird, die sofortige amt- liche Tatbestandsaufnahme zu ver- anlassen. 7.3. Bei Aufträgen und Dienstleistungen ist der Erfüllungsort dort, wo die Leistung erbracht wird; im Zweifels- fall das Werk der RIBAG Licht AG. Die Gefahr für eine Leistung oder Teil- leistung geht mit ihrer Erbringung auf den Käufer über. 8. Mustersendungen 8.1. Ausnahmsweise werden Leuchten für Beleuchtungsproben für höchstens 60 Tage zur Verfügung gestellt. Innert dieser Zeit nicht retourniertes Ma- terial wird verrechnet. In jedem Fall werden Leuchten verrechnet, die vom Käufer abgeändert oder beschädigt wurden. 9. Rücksendungen 9.1. Es werden nur originalverpackte Produkte zurückgenommen. Beschädigtes Material wird nicht gutgeschrieben. Allfällige Instand- stellungsarbeiten werden zu Selbst- kosten verrechnet. Fehlende Teile wie Fluoreszenzröhren, Befestigungs- material, Originalverpackung usw. werden verrechnet. 9.2. Ware, deren Verkaufsdatum (Rech- nung der RIBAG Licht AG) weiter als 6 Monate zurückliegt, kann nicht mehr zurückgenommen werden. 9.3. Spezialanfertigungen, abgeänderte Standardmodelle (Farbe oder Aus- führung) sowie Lichtquellen werden nicht zurückgenommen. 9.4. Werden Rücksendungen zu Unrecht auf Kosten der RIBAG Licht AG vorge- nommen, so kann RIBAG Licht AG diese Rücksendekosten dem Käufer in Rechnung stellen oder bei wei- teren Bestellungen zum Kaufpreis hinzurechnen. 10. Garantie und Gewährleistung 10.1. Die RIBAG Licht AG übernimmt gegenüber dem Käufer für die unter der Marke RIBAG hergestellten und vertriebenen Produkte eine fünf­ jährige Herstellergarantie für Pro- dukte, die ab dem 1.9.2012 erworben wurden. Die Garantiefrist beginnt ab Kaufdatum. Die Garantiebestim- mungen können im Internet unter www.ribag.ch/terms eingesehen wer- den. Im Übrigen beträgt die Gewähr- leistungsfrist für neue Ware maximal 12 Monate nach Auslieferung. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt des Über- gangs von Nutzen und Gefahr. 10.2. Die RIBAG Licht AG gewährleistet ausschliesslich, dass die von ihr ge- lieferte Ware frei von Fabrikations- und/oder Materialfehlern ist. Elek- tronische Verschleissteile sowie gebrauchte Ware sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Zu- gesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in Produktinformationen ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Eine Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungs- frist. 10.3. Wird eine Ware vom Verkäufer auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sons- tigen Spezifikationen des Käufers angefertigt, so beschränkt sich die Gewährleistung des Verkäufers auf sorgfältige Ausführung. 10.4. Bei erbrachtem Nachweis eines Fabrikations- und/oder Material­ fehlers durch den Käufer kann die RIBAG Licht AG nach ihrer Wahl entweder einen kostenlosen Ersatz leisten oder den Mangel beheben. 10.5. Alle im Zusammenhang mit der Män- gelbehebung entstehenden Neben- kosten (wie z.B. für Ein- und Ausbau, Transport, Entsorgung, Fahrt und Wegzeit, Hebevorrichtungen, Gerüs- te) gehen zu Lasten des Käufers. 10.6. Rechnungen für vorgenommene Instandstellungen (durch den Käufer oder dritte Personen), werden nur dann anerkannt, wenn diese Kosten dem Verkäufer vorher schriftlich mit- geteilt und eine Kostenübernahme des Verkäufers schriftlich bestätigt wurde. Im Übrigen erlischt die Ge- währleistung sofort, wenn der Käufer oder ein Dritter ohne schriftliche Ein- willigung des Verkäufers an der Ware Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt. 10.7. Der Käufer muss Mängel an der gelieferten Ware unverzüglich rü- gen. Der Käufer muss in der Lage sein, die geltend gemachten Mängel zu beweisen. Der Entscheid über die Art der Mängelbehebung liegt ausschliesslich bei RIBAG Licht AG. RIBAG Licht AG kann das bemängelte Produkt durch neue einwandfreie Ware ersetzen (Ersatzlieferung). Das Recht auf Wandelung oder Minde- rung wird ausgeschlossen, sofern eine Ersatzlieferung möglich ist oder eine wiederholte Nachbesserung oder ein Austausch aus Gründen, die RIBAG Licht AG nicht zu vertreten hat, scheitert. 10.8. Jegliche Garantie setzt im Übrigen voraus, dass das defekte Produkt verpackt an die untenstehenden Adressen gesendet wird: Innerhalb der Schweiz und Liechtenstein: RIBAG Licht AG Kanalstrasse 18 5745 Safenwil Schweiz Alle übrigen Länder ausserhalb der Schweiz und Liechtenstein: RIBAG Licht AG c/o Badenlogistik Rheinfelden GmbH Bahnhofstrasse 102 DE-79618 Rheinfelden 10.9. Garantie und Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn unsachge- mässe Änderungen an den Produk- ten vorgenommen werden sowie Schäden durch Fehlmanipulationen oder mechanische Beschädigungen vorliegen. Ausgeschlossen von der Garantie oder einer reduzierten Ga- rantiedauer sind Verschleissteile. 11. Eigentumsvorbehalt 11.1. Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigen- tum von RIBAG Licht AG. Diese ist berechtigt, jederzeit (auch nachträg- lich) einen entsprechenden Eintrag in

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