Preisliste 2021
124 Gebr. Müller AG Triengen 20211 Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen AVB 12. Erfüllungsort und Versand Erfüllungsort ist der Sitz der Lieferantin. 13. Lieferungen ausserhalb der Schweiz Bei Lieferungen in Länder ausserhalb der Schweiz können Einfuhrabgaben anfallen sowie staatliche Bewilligungen erforderlich sein. Der Kunde ist für die Entrichtung der notwendigen Zölle und Gebühren, sowie für die Einholung der notwendigen Bewilligungen selbst verantwortlich. Einfuhrabgaben stellen keine Versandkosten dar. Bei Lieferungen in Länder ausserhalb der Schweiz ist der ausgewiesene Preis der Nettopreis ohne Mehrwertsteuer. 14. Gebinde Die Gebinde, falls es sich nicht um Einweggebinde handelt, werden mit der Warenlieferung verrechnet und nach Rückgabe mit einem reduzierten Preis gemäss gültiger Preisliste gutgeschrieben. Für durch uns zurückgeholte Gebinde berechnen wir 25% vom Retourenwert der Gebinde (wird direkt bei der Gutschrift der Gebinde abgezogen). Es werden nur einwandfreie Gebinde retour genommen. Pressklotzpaletten sowie Gebinde von anderen Lieferanten werden nicht zurückgenommen. Lieferpapiere bestätigen ihnen die Anzahl gelieferter und retournierter Gebinde. Die Aussortierung von retournierten Gebinden erfolgt im Werk der Lieferantin nach den gültigen EPAL-Vorschriften. Entsprechend dieser Aussortierung wird eine Gutschrift an den Kunden erstellt. 15. Gewährleistung Die Ware ist im Werk oder sofort nach Erhalt auf Mängel zu prüfen. Von Beanstandungen ist uns ohne Verzug und vor der Verwendung der Ware, unter Beizug der Lieferpapiere Mitteilung zu machen. Verspätete Mängelrügen werden zurückgewiesen. Wird die beanstandete Ware ohne ausdrückliche Zustimmung der Lieferantin weiterverwendet, so schliesst die Lieferantin jede Haftung und Gewährleistung aus. Nicht alle Betonprodukte sind frosttausalzbeständig. Die Gewährleistungsfrist auf sämtliche Eigenprodukte beträgt zwei Jahre, beginnend mit dem Tag der Auslieferung, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Gewährleistung für Artikel anderer Hersteller richtet sich nach deren Angaben. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist sowohl für Eigenprodukte wie auch für Artikel anderer Hersteller ausgeschlossen. 16. Haftungsausschluss Die Lieferantin lehnt jede Haftung durch nicht konforme Lagerung der gelieferten Waren durch den Kunden ab. Der Kunde nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass auf eine sichere Lagerung zu achten ist, sowie dass die von der Lieferantin gelieferte Ware vor Temperaturschwankungen durch Sonneneinstrahlungen zu schützen sind. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Beton ein Gemisch aus Sand, Kies, Zement und Wasser ist und somit unter Ausnahme von allfälligen Zusatzmitteln aus Naturprodukten besteht. Naturprodukte variieren in ihrer Form und Farbe und prägen somit die Betonprodukte. Die Lieferantin weist jegliche Haftung zurück, die auf dem natürlichen Veränderungsprozess des Naturprodukts Beton beruht, insbesondere Veränderungen in der Oberflächenstruktur, Haarrisse, Ausblühungen, Gelb- und Braunverfärbung, Farbabweichungen sowie sämtliche weitere Farbveränderungen. Die Lieferantin weist jegliche Haftung für unsachgemässe Pflege ihrer Produkte zurück. Der Kunde nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass Beton nicht säurebeständig ist und dass der Einsatz von Hochdruckgeräten beim Beton Abplatzungen an den Oberflächen hervorrufen kann. Betonprodukte werden in Schalungen aus Holz, Stahl oder anderen Materialien hergestellt. Diese Schalungen unterliegen einer Abnutzung, was unvermeidlich zu gewissen Masstoleranzen führt. Die Lieferantin ist bestrebt, die Masstoleranzen so klein wie möglich zu halten und die vorgegebenen Normen /EN, SIA oder teilweise DIN) strikte einzuhalten. Generell gelten die Qualitätsstandards der SwissBeton (Fachverband für Schweizer Betonprodukte). Die Lieferantin lehnt jegliche Haftung betreffend Überschreitung von Masstoleranzen ab. 17. Beratung Die Beratertätigkeiten der Lieferantin erfolgen unverbindlich. Sämtliche Angaben, Lösungsvorschläge usw. sind durch den Projektverfasser respektive den Bauingenieur zu prüfen und zu genehmigen, damit sämtliche Missverständnisse aufgrund falscher Interpretationen vermieden werden können.
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