Preisliste 2021

125 2021 Gebr. Müller AG Triengen Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen AVB 18. Warenrücknahme Zuviel bezogene oder falsch bestellte Ware wird zurückgenommen sofern sie in unserem aktuellen Verkaufsprogramm aufgeführt ist, und sich in einwandfreiem Zustand befindet. Für die Umtriebe ist eine Entschädigung von 20% des Listenpreises zuzüglich MWST zu entrichten. Die Retourfuhren fakturieren wir nach Aufwand oder mit einer zusätzlichen Umtriebs-Entschädigung von 10%. Ferner nehmen wir geöffnete Pakete, lose gelieferte Bausteine, Verbund- und Pflastersteine sowie auf Bestellung produzierte Waren auf Wunsch zurück. Eine Gutschrift wird hier nicht erteilt. Beschädigte Ware nehmen wir nicht zurück. Warenrücknahmen unter CHF 100.-- werden nicht vergütet. 19. Verwendung und Versetzen Das Versetzen unserer Produkte hat durch oder unter Aufsicht von einschlägig ausgebildetem Fachpersonal zu erfolgen. Vor dem Einbau oder Versetzen der Produkte sind die Einbau-vorschriften und Hinweise und falls vorhanden, die entsprechenden Produktspezifischen technischen Wegleitungen oder technischen Produkt- blätter zu konsultieren. Insbesondere sind auch die Vorschriften, Richtlinien und Normen von Behörden, Verbänden etc. wie z.B. SwissBeton Qualität, EN, SIA, VSS, VSA, SUVA, zu beachten. Bei nicht bestimmungs- gemässer Anwendung der Produkte, lehnt die Lieferantin jede Haftung ab. Für die Versetzung der teils schweren Betonelemente, wird zur Verhinderung von Verletzungen der Einsatz von Verlegewerkzeugen empfohlen. 20. Sonderanfertigungen Alle nicht in den offiziellen und gültigen Katalogen enthaltenen Produkte, sowie auf Anfrage hergestellte Artikel gelten als Sonderanfertigung. Ein Auftragsstorno oder eine Rückgabe dieser Waren ist nicht möglich. Sonderanfertigungen werden in jedem Fall nach deren Fertigstellung in der angegebenen Menge verrechnet. Die daraus allenfalls nicht bezogene Ware kann innerhalb 30 Tagen nach Faktura Datum noch bezogen werden. Danach entfällt für uns jede Aufbewahrungspflicht. 21. Datenschutz Zur Bearbeitung des Auftrages speichert die Lieferantin auftragsbezogene Daten des Kunden. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Die Daten werden von der Lieferantin nicht an Dritte weitergegeben. Die Lieferantin hält sich an die einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzes. 22. Mehrwertsteuer Sämtliche Preisangaben verstehen sich in CHF exkl. der jeweils landesgesetzlichen MWST. 23. Gerichtsstand Als Gerichtsstand gilt der Sitz der Lieferantin. Die Lieferantin ist auch berechtigt am Sitz des Kunden zu klagen. 24. Anwendbares Recht Auf das Vertragsverhältnis zwischen der Lieferantin und dem Kunden ist ausschliesslich materielles Schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss der Bestimmungen über das internationale Privatrecht und das Wiener Kaufrecht. Im Falle einer Lieferung ins Ausland wird das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ausdrücklich ausgeschlossen. 25. Schlussbestimmungen Änderungen und Ergänzungen der AVLB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden AVLB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe als rechtlich möglich kommt.

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