Preisliste 2021

79 2021 Gebr. Müller AG Triengen Allgemeine Versetzhinweise für Mauersteine Mauern mit Lagerfugen werden je nach Lastfall und Steintyp zusätzlich mit vertikaler und horizontaler Bewehrung verstärkt. Die Hohlräume werden alle 2-3 Lagen mit Beton gefüllt und mit einer Vibriernadel von 30 mm verdichtet. Die oberste Lage pro Etappe wird nur zu 2/3 gefüllt, damit eine gute Verzahnung mit der nächsten Etappe erreicht wird. Kreuzfugen sind strikte zu vermeiden. Wir empfehlen generell ein Fundament in Beton zu erstellen. Ab Höhen von 160 cm ist zusätzlich eine horizontale Bewehrung vorzusehen. Es müssen Lager- und Stossfugen mit Mörtel erstellt werden. Die Mauern sind jeweils an den Ecken durch Dilatationen zu trennen. Infolge Wärmespannungen kann eine zusammenhängende Mauer an den Ecken reissen. Mit bewehrten Mauern kann höher gebaut und grössere Lastfälle bewältigt werden. Im Zusammenhang mit Mörtelfugen ist grösste Sauberkeit geboten. Der Mörtel darf nicht zu nass sein und es sollte nicht bei Regenwetter gearbeitet werden. Verunreinigungen der Steine durch wässrigen Mörtel können kaum mehr entfernt werden und bleiben auch später als Schleier sichtbar. Für Fugenmörtel empfehlen wir Trasszement oder spezielle Montagekleber zu verwenden. Mörtelfugen mit „normalem Zement“ können häufiger ausblühen. Abdeckplatten Als oberer Abschluss lassen sich Mauern mit entsprechenden Abdeckplatten versehen. Um eine gute Haftung der Abdeckplatte zu erreichen empfehlen wir, frostsichere Mittelbettkleber für aussen zu verwenden. Diese sind als Sackmaterial im Baustoffhandel mit entsprechend aufgedruckten Verarbeitungsvorschriften erhältlich. Für die Stossfugen sollte ein elastisches Material verwendet werden. Hinterfüllung Hinter der Mauer ist entweder eine Sickerpackung einzubauen oder es sind Filterplatten vorzusehen. Um ein Durchrieseln oder Auswaschen der Hinterfüllung zu verhindern, kann direkt hinter der Mauer eine Folie, Dachpappe oder ein Vlies eingelegt werden. Die Hinterfüllung ist lose in Schichten einzubringen oder zu schütten. Sie darf nur mit leichten Geräten von max. 500 kg resp. 5 kN im Abstand von 1 m ab der Mauerkrone verdichtet werden. Das Material muss sickerfähig sein.

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