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8 next floor 1 / 22 SIA 181 Raumakustik Ein guter Schallschutz vermindert störende Geräusche und erhöht die Verständlichkeit gesprochener Sprache. Je nach Gebäude und Nutzung können zusätzliche Massnahmen für Menschen mit Hörbehinderung notwendig sein. SIA 500 Grundsätzliche Anforderungen Die Norm definiert, wie Gebäude hindernis- frei zu gestalten sind. Sie gilt für öffentlich zugängliche Bauten, Wohnbauten (ab einer gewissen Anzahl Wohneinheiten) sowie Bauten mit Arbeitsplätzen. MB 026 Treppen und Podeste Die richtige Höhe, Breite, Gestaltung und Anordnung der Stufen und Podeste macht Treppen auch für Menschen mit Geh- oder Sehbehinderung zugänglich. SIA 358 Geländer und Brüstung Gewisse Situationen können für Menschen mit Behinderung gefährlich sein und müssen deshalb gezielt entschärft werden. MB 150 Rollstuhlgerechte Ladeplätze Hindernisfreie Ladeplätze bieten ausreichend Manövrierflächen für den Rollstuhl sowie eine genügend grosse Durchfahrtbreite. Auch die Anordnung und die Höhe der Bedienelemente werden optimiert. SIA 500 Parkplatz Behindertengerechte Parkplätze sind überbreit, damit für das Wechseln vom Auto in den Rollstuhl und umgekehrt sowie das Manövrieren genügend Raum zur Verfügung steht. Ein Gebäude ohne Hindernisse Barrieren können nicht nur baulicher, sondern auch optischer oder akustischer Natur sein. Damit ein Haus wirklich allen Personen offensteht, müssen zahlreiche Punkte berücksichtigt werden. Die wichtigsten finden Sie hier abgebildet. Verbindlich sind die Normen SIA 181/358, die SN EN 81-20/12464-I/640 852 sowie die VKF-Brandschutzrichtlinie BSR 23-15 de. Fakultativ sind die Merkblätter der Fachstelle Hindernisfreie Architektur (MB 010, 011, 035, 114, 150). TEXT Michael Staub INFOGRAFIK aformat HINDERNISFREIES BAUEN

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